Hochwasserberatung
Unsere Hilfe für Ihren Wiederaufbau
Wir unterstützen vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger der Städte Eschweiler und Stolberg dabei, die Hilfen für den Wiederaufbau zu beantragen. Bei uns, der StädteRegion Aachen, bekommen Sie Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Antragsunterlagen.
Betroffene aus NRW können seit September des Jahres 2021 einen Antrag auf finanzielle Hilfe aus dem Fond zum Wiederaufbau stellen. Der Online-Antrag kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden. Die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Gelder erfolgen durch die Bezirksregierung Köln. Für alle, die in anderen Kommunen als Eschweiler und Stolberg betroffen sind, bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Unterstützung an. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums MHKBD NRW - Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte.
Beratung
Die Beratung für Betroffene wird im Haus der StädteRegion (Zollernstraße 10, 52070 Aachen) angeboten. Die Mitarbeitenden der StädteRegion Aachen sind dienstags von 9:00 bis 15:00 Uhr für Sie da. Ihre Online Terminvereinbarung können Sie wie folgt buchen: (https://auth.termin.staedteregion-aachen.de/login. Die Antragsfrist endet zum 30. Juni 2026.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich telefonisch beraten lassen:
0211/46844994 (Hotline des Landes NRW)
0241/5198-7200 (Hotline der StädteRegion Aachen, Dienstag von 9:00 bis 15:00 Uhr).
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, anhand der Sie nachvollziehen können, ob Sie die für die Antragsstellung benötigten Dokumente vorliegen haben:
gültige E-Mail-Anschrift
Ihren Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Dokument , über welches Sie identifiziert werden können
Fehlende Ausweisdokumente: bitte bringen Sie einen vorläufigen Personalausweis oder die Meldebescheinigung der Kommune mit, in der Sie wohnen
bei natürlichen Personen: Ihre Steuer - Identifikationsnummer, ohne diese kann der Antrag NICHT abgeschlossen werden. Insofern Ihnen diese nicht vorliegt, so wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt
Wichtig: falls Sie Schäden am Hausrat geltend machen möchten, so benötigen wir die Steuer - Identifikationsnummer aller zum Zeitpunkt des Schadens in Ihrem Haushalt gemelteten Personen (z.B. Ehe-/Lebenspartner, Kinder)
bei selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern, privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie Unternehmen in der Wohnungswirtschaft: Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurstück
bei nicht gegen Elementarschäden Versicherten: Das Schadensgutachten nach Nummer 4.3.3 der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ (ab einer Schadenssumme von 50.000 Euro.) Unterhalb dieser Grenze benötigen Sie einen eigenen Nachweis über den entstandenen Schaden und dieser ist im Antragsverfahren glaubhaft zu machen. Der erlittene Schaden muss durch eigene Dokumentationen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden (z.B. Fotos, Beschreibung und Auflistung der in Verlaust geratenden Gegenstände, Schriftverkehr mit Versicherungen) und diesem Antrag beigefügt werden.
Bei der Hausratpauschale handelt es sich um einen Höchstbetrag, darüber hinaus entstandener Schaden wird nicht erstattet. Unterhalb der Pauschale gilt immer die tatsächlich nachgewiesene Schadenshöhe.
Bei gegen Elementarschäden Versicherten: Versicherungsunterlagen nebst Schadensdokumentation und Schadensregulierung.
Bescheid über erhaltene Soforthilfen, Kontoauszüge mit erhaltenen Spenden, Anträge oder Bescheinigungen über andere öffentliche Förderungen, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurden
Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge, Aufstellung über bisher vorliegende Rechnungen , (Bau-)Genehmigungen, im Falle von Denkmälern auch eine Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
bei Geltendmachung von Einkommenseinbußen (Mietausfälle bzw. Verringerung von Mieteinnahmen): Das Kostengutachten sowie einen Nachweis über die vermieteten Einheiten im Schadenszeitpunkt.
Im Falle einer Vertretung: Sie stellen den Antrag für ein Unternehmen in der Wohnungswirtschaft oder für eine Person, die nicht Sie selbst sind. In diesem Fall ist die Vertretung durch eine Vertretungsvollmacht nachzuweisen.
Kontoverbindungsdaten für ein inländisches Konto, keine Überweisung auf ausländische Konten.
Mietvertrag, wenn eine Hausratspauschale für Hausratsgegenstände in einer gemieteten Wohnung beantragt werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, vereinbaren Sie einen Termin im Haus der StädteRegion Aachen, von wo die Anträge fertig gestellt und abgeschickt werden können.
Hochwasserbescheinigungen:
Als Unterstützung für die Kommunen Eschweiler und Stolberg kann bei der StädteRegion Aachen die so genannte Hochwasserbescheinigung beantragt werden. Das geht formlos per Mail an diese Adresse: hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de
Als Mieterin oder Wohneigentümerin reicht eine Angabe der genauen Wohnadresse und der vollständige Name. Die Angaben werden mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen. Als Vermieterin oder Immobilieneigentümerin muss zu der Anschrift der betroffenen Immobilie zusätzlich die Wohnadresse des Eigentümers oder der Eigentümerin angegeben werden. Die Angaben werden mit dem Geoportal abgeglichen. Nach Prüfung wird dann eine Bescheinigung ausgestellt.
Sprache:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat den Leitfaden und die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederaufbauhilfe in fünf weitere Sprachen übersetzt (z. B. Türkisch, Albanisch, Rumänisch oder Russisch). Diese sind nachzulesen unter: https://www.mhkbg.nrw/informationen-anderen-sprachen.
Verkehrsanbindung:
DB / Euregiobahn Haltepunkt Aachen - Hauptbahnhof
Busse: Haltestelle "Normaluhr"
Weitere Hinweise:
DEZ II
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